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Umwelt-Lagertechnik

Umwelt-Lagertechnik

Stoffe wie Öle, Fette, Säuren, Farben etc. gefährden die Umwelt und sollten daher umweltgerecht gelagert werden. TOMANRO bietet hierfür verschiedene Lösungen der Umwelt-Lagertechnik an. Auffangwannen oder Gefahrstoffschränke für Fasslagerungen und Kleingebinde, Gasflaschen-Container oder Bodenschutzwannen fangen die Gefahrstoffe auf und schützen dadurch Boden und Gewässer. Eine umweltgerechte Lagerung sollte immer verantwortungsbewusst durchgeführt werden.

Umweltschutz durch Prävention

Die Umweltverschmutzung ist ein weltweites Problem, das immer größer wird. Stoffe wie Öle, Fette, Säuren, Farben usw. sind gefährlich für die Umwelt und sollten daher sicher und umweltgerecht gelagert werden. Bauer Umwelt-Lagertechnik ist ein Unternehmen, das verschiedene Lösungen für die sichere Lagerung dieser Stoffe anbietet. TOMANRO bietet auf diesem Gebiet ein breites Spektrum an Auffangwannen oder Gefahrstoffschränken für Fasslagerungen und Kleingebinde, Gasflaschen-Container oder Bodenschutzwannen, um die Gefahrstoffe aufzufangen und den Boden und die Gewässer zu schützen. Es ist wichtig, dass die Lagerung verantwortungsbewusst und vorschriftsgemäß durchgeführt wird, um die Umwelt zu schützen.

Relevante Vorschriften

In Deutschland gibt es Gesetze und Verordnungen, die die Umwelt-Lagertechnik regeln. Eine wichtige Verordnung ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das in § 62 festlegt, dass Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe so beschaffen sein müssen, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu befürchten ist. Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen dürfen nur errichtet und betrieben werden, wenn ihre Eignung von der zuständigen Behörde festgestellt worden ist, wie es in WHG § 63 festgelegt ist.

Eine weitere wichtige Verordnung ist die Bundesanlagenverordnung über Anlagen und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), die am 01.08.2017 in Kraft trat. Sie ersetzt die 16 Landesverordnungen (VawS) und schafft somit ein bundesweit einheitliches Schutzniveau.

Das Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern. Die EG-Verordnung Nr. 1907/2006, auch bekannt als REACH, regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in Europa.

Was ist zu beachten?

Bei der Lagerung von gefährlichen Stoffen wie Ölen und Säuren ist es wichtig, das Auffangvolumen zu berücksichtigen. Eine Auffangwanne muss den Inhalt des Behälters, mindestens 10% der gelagerten Menge aufnehmen können. In Wasserschutzgebieten muss die gesamte Lagermenge (100%!) zurückgehalten werden können.

Es gibt verschiedene Arten von gefährlichen Flüssigkeiten, die nach GHS/Reach eingestuft werden können. Entzündbare Flüssigkeiten werden in drei Kategorien eingeteilt: extrem entzündbar, leicht entzündbar und entzündbar. Gewässergefährdende Flüssigkeiten werden in Kategorien eingeteilt:

  • WGK 3 - stark wassergefährdend
  • WGK 2 - deutlich wassergefährdend
  • WGK 1 - schwach wassergefährdend
  • awg - allgemein wassergefährdend
  • nwg - nicht wassergefährdend

Normen und Standards

Neben den gesetzlichen Vorschriften gibt es auch verschiedene Normen und Standards, die bei der Umwelt-Lagertechnik beachtet werden müssen. Eine wichtige Norm ist die DIN EN 14470-1, die Anforderungen an Sicherheitsschränke für die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten festlegt. Diese Schränke müssen unter anderem eine ausreichende Feuerwiderstandsfähigkeit aufweisen und mit Belüftungssystemen ausgestattet sein, um eine sichere Lagerung von Gefahrstoffen zu gewährleisten.

Bei der Auswahl der richtigen Lösung der Umwelt-Lagertechnik ist es wichtig, die spezifischen Anforderungen der zu lagernden Stoffe zu berücksichtigen. Für die Lagerung von Ölen und Fetten eignen sich beispielsweise spezielle Öl-Auffangwannen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit auch bei hoher Belastung nicht brechen und somit eine langfristige Sicherheit gewährleisten.

Für die Lagerung von Säuren und Laugen gibt es wiederum spezielle Säure- und Laugen-Auffangwannen, die beständig gegenüber diesen Stoffen sind. Auch Farben und Lacke können in speziellen Auffangwannen gelagert werden, die aufgrund ihrer Beschichtung resistent gegenüber diesen Stoffen sind.

Gasflaschen-Container sind hingegen eine sinnvolle Lösung für die sichere Lagerung von Gasflaschen. Diese Container sind so konstruiert, dass sie bei Beschädigung der Gasflaschen einen sicheren Austritt des Gases verhindern und somit eine Gefährdung von Mensch und Umwelt ausschließen.

Auch Bodenschutzwannen sind eine wichtige Maßnahme im Bereich der Umwelt-Lagertechnik. Diese Wannen dienen dazu, bei einem eventuellen Leck oder einer Beschädigung von Behältern oder Tanks auslaufende Stoffe aufzufangen und somit eine Kontamination des Bodens zu verhindern. Je nach Größe des zu lagernden Volumens sind Bodenschutzwannen in verschiedenen Ausführungen erhältlich.

Es ist wichtig zu betonen, dass eine umweltgerechte Lagerung immer verantwortungsbewusst durchgeführt werden sollte. Die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sowie die Beachtung von Normen und Standards sind hierbei unerlässlich. Eine fachgerechte Beratung durch Experten wie TOMANRO kann dabei helfen, die passenden Lösungen der Umwelt-Lagertechnik für individuelle Anforderungen zu finden und somit einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

Vorschriftsgemäße Lagerung gewässergefährdender Stoffe

Gesetze und Verordnungen regeln die Umwelt-Lagertechnik

WHG

WHG § 62

(1) Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen müssen so beschaffen sein und errichtet, betrieben und stillgelegt werden, dasss eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist.

Eignungsfeststellung WHG § 63
Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen von wassergefährdender Stoffen dürfen nur errichtet und betrieben werden, wenn ihre Eignung von der zuständigen Behörde festgestellt worden ist.

AwSV

Bundesanlagenverordnung trat am 01.08.2017 in Kraft

Verordnung über Anlagen und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Die bisherigen 16 Landesverordnungen (VawS) werden abgelöst und somit erstmalig ein bundesweit einheitliches Schutzniveau geschaffen.

GHS

Globaly Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals. Das GHS ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern.

REACH

(bzw. EG-Verordnung Nr 1907/2006)

Regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
R = Registrierung
E = Evaluierung (Bewertung)
A = Autorisierung (Zulassung) von
CH = (chemischen) Stoffen in Europa

Weitere Informationen hierzu: Umweltbundesamt

Auffangvolumen

Eine Auffangwanne muss den Inhalt des Behälters, mindestens 10 % der gelagerten Menge aufnehmen können.
ACHTUNG: In Wasserschutzgebieten muss die gesamte Lagermenge (100%!) zurückgehalten werden können.

Entzündbare Flüssigkeiten

(nach GHS/Reach)
EinstufungGefahrensymbolKriterienH-SatzGefahrenkatergorie
extrem entzündbarGefahrensymbol FlammeFlammpunkt < 23°C,
Siedepunkt ≤ 35°C
H224GHS 1
leicht entzündbarGefahrensymbol FlammeFlammpunkt < 23°C,
Siedepunkt > 35°C
H225GHS 2
entzündbarFlammpunkt
≥ 23°C ≤ 60°C
H226GHS 3

Gewässergefährdende Flüssigkeiten

(nach GHS/Reach)
EinstufungGefahrensymbolH-SatzGefahrenkatergorie
akutH400GHS 1
chronischGefahrensymbol gewässergefährdendH410GHS 1
chronischH411GHS 2
chronischH412GHS 3
chronischH413GHS 4

Zulassungen

StawaR
Übereinstimmungserklärung (ÜHP) gemäß StawaR (Richtlinie über die Anforderung an Auffangwannen aus Stahl mit einem Rauminhalt bis 1000 Liter)
 Z-40-22-525DIBt
Für Auffangwannen, die von der StawaR abweichen, wird vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erteilt.



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