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PSA gegen Absturz

Wollen Sie Ihre Mitarbeiter effizient vor Abstürzen von Dächern, Steigleitern oder Absturzkanten schützen? TOMANRO hat die passende PSA gegen Absturz für Sie.

Zum sicheren Arbeiten am Arbeitsplatz gehört die passende persönliche Schutzausrüstung (PSA). Heute weiß jede:r Mitarbeiter:innen, dass zur PSA Arbeitssicherheitsschuhe, Arbeitskleidung, Arbeitshandschuhe, Schutzhelm und Schutzbrille gehören. Für Arbeiten in der Höhe gehört noch zusätzlich die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) dazu.

Ziel muss es für jedes Unternehmen sein, Unfälle zu vermeiden. Sicherlich können Unfälle nie vollends ausgeschlossen werden, aber das Risiko und die Folgen eines Unfalls sollten minimiert werden.

Laut der Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) die nachfolgend in einer Slideshow veranschaulicht wird, sind die tödlichen Arbeitsunfälle durch Abstürze bis zum Jahr 2018 leider noch sehr hoch. Diese Statistik gilt es mit aller Kraft zu senken.


Datenquelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Die ermittelten tödlichen Absturzunfälle von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zeigen, dass die häufigsten tödlichen Abstürze von Dächern, Terrassen, Dachläufen und Dachstühlen passieren (siehe Grafik: Tödliche Absturzunfälle 2010 - 2019). Anders sieht es bei den generell gemeldeten Absturzunfällen aus. Die meisten Abstürze passieren bei Leitern und Tritten (siehe Grafik: Meldepflichtige Absturzunfälle 2010 - 2019).


Datenquelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Die beiden Grafiken verdeutlichen, wie wichtig persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz ist.

Sicherheit am Arbeitsplatz wird in Betrieben und Unternehmen immer größer geschrieben. Viele Unternehmen motivieren Ihre Mitarbeiter:innen mit Bonussen für unfallfreie Arbeitstage. Das Bewusstsein für sicheres Arbeiten wird bestmöglich geschärft.

Besonders bei Arbeiten in Höhen sind die Gefahren sehr groß. Die Mitarbeiter:innen richtig vom Absturz zu schützen hat hier oberste Priorität. Sollten bauliche Maßnahmen oder Gerüste die Mitarbeiter:innen nicht schützen können, kommt PSAgA zur Anwendung. PSAgA schützt Ihre Mitarbeiter:innen nicht vor dem Sturz, aber vor dem tödlichen Absturz.

Bestandteile der PSA gegen Absturz

Zur PSAgA gehören im Wesentlichen ein Auffanggurt, ein Verbindungsmittel und ein Anschlagpunkt. Diese drei Punkte können durch speziellere Produkte mit ähnlichem Prinzip ersetzt werden.

Auffanggurte

Ein Auffanggurt sollte für den Mitarbeiter:innen nach Größe und Anforderung zugeschnitten sein. Für unterschiedliche Tätigkeiten und Bereiche gibt es spezielle Auffanggurte. So haben die Gurte je nach Modell unterschiedlich viele Auffangpunkte und Haltepunkte. Auch die Größe des Auffanggurtes sollte so gewählt werden, dass sich der Auffanggurt gut anlegen lässt. Nur ein gut sitzender Auffanggurt bietet auch ausreichend Schutz.

Verbindungsmittel

Ein Verbindungsmittel bildet das Bindeglied zwischen Auffanggurt und Anschlagpunkt. Wichtiges Kernelement ist der Falldämpfer. Dieser bremst den Sturz und verhindert schwerwiegende Verletzungen beim Auffanggen des Gurtes.

Das klassische Verbindungsmittel ist ein Seil mit Bandfalldämpfer. Das Seil hat eine maximale Länge von 2,0 m und an beiden Enden Karabiner oder Haken.

Anstelle des Verbindungsmittel kann aber auch ein Höhensicherungsgerät oder Mitlaufendes Auffanggerät an beweglicher Führung verwendet werden. Dies hängt immer von den örtlichen Begebenheiten und der Anwendung ab.

Anschlagpunkte

Anschlagpunkte sind das tragende Element im Falle eines Absturzes. Ein Anschlagpunkt muss daher mindestens eine Tragkraft von 1000 kg haben.

Sollten geeignete Anschlagpunkte nicht vorhanden sein, lassen sich mit diversen Hilfsmitteln Anschlagpunkte setzen. Ob extra zugelassene Trägerklemmen, Gegengewichtsanker oder Laukatzen nach Norm CE EN 795 Klasse B die Auswahl ist hier riesig.

Es gibt aber auch die Möglichkeit mobile Anschlagpunkte zu verwenden wie zum Beispiel Alu-Dreibäume oder Davitarme. Diese werden vor Ort für den Einsatz montiert und bilden ohne viel Aufwand einen sicheren Anschlagpunkt.

Benutzungseinschränkungen von PSAgA

Diese Benutzerhinweise geben einen allgemeinen Überblick bezüglich der Anwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und ersetzen nicht die gerätespezifischen Betriebsanleitungen! Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und zum Retten darf nur von einem fachkundigen Anwender (unterwiesen in Theorie und Praxis) benutzt werden.

Bei ordnungsgemäßer Verwendung bietet unsere persönliche Schutzausrüstung (PSA) ein höchstes Maß an Sicherheit, vermeidet Sach- und Personenschäden und hat eine lange Lebensdauer.

Benutzungsdauer

Die Benutzungsdauer ist von den jeweiligen Einsatzbedingungen abhängig; die Angaben der Gebrauchsanleitung sind zu beachten. Aus Chemiefaser hergestellte Gurte und Verbindungsmittel unterliegen auch ohne Beanspruchung einer gewissen Alterung, die insbesondere von der ultravioletten Strahlung sowie von klimatischen und anderen Umwelteinflüssen abhängig ist. Deshalb können keine genauen Angaben gemacht werden. Die deutsche BG empfiehlt, nach bisherigen Erfahrungen kann unter normalen Einsatzbedingungen bei Gurten von einer Benutzungsdauer von 6 bis 8 Jahren und bei Verbindungsmitteln (Seile/Bänder) von einer Benutzungsdauer von 4 bis 6 Jahren ausgegangen werden. Jedoch sind die Angaben der Hersteller in Ihren Gebrauchsanleitungen unbedingt zu beachten.

Die Angaben der Hersteller sind in der Regel hiervon abweichend. Der Trend geht zu größeren Zeiträumen. Auffanggurte von Petzl haben eine Lebensdauer von 10 Jahren. In dieser Zeit ist eine mögliche Lagerung der Artikel mit eingerechnet. Skylotec gibt maximal 8 Jahre Lebensdauer auf seine Auffanggurte oder maximal 10 Jahre Gesamtnutzungsdauer bei einer eventuellen Lagerzeit von höchstens 2 Jahren. Greifzug überlässt es der Auslegung des Sachkundigen, der Jahr für Jahr eine Wiederinbetriebnahme zulassen kann. Theoretisch könnte der Auffanggurt, würde er den Witterungseinflüssen und Alterungsprozessen unbeschadet widerstehen, auf ewig genutzt werden können.

Einerseits altern Auffanggurte sehr schnell wenn sie der täglichen Witterung ausgesetzt sind. Andererseits sieht man einem Auffanggurt die Jahre nicht an, wenn er dunkel verpackt auf seinen ersten Einsatz wartet und trocken gelagert wird. Eine einheitliche Regelung ist zur Zeit nicht in Planung.

Temperatur

Textilien sind vor hoher Temperatur (> 60° C) zu schützen. Es ist auf die Verschmelzung der Gurtbänder zu achten. In solchen Fällen ist ebenfalls eine befähigte Person vor einem neuen Einsatz zu befragen.

Anwendungshinweise

Pflichten der Arbeitnehmer/Innen

    Die Versicherten haben persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz vor jeder Benutzung durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und auf einwandfreies Funktionieren zu prüfen.
  • Es dürfen keine Veränderungen an der Ausrüstung vorgenommen werden.
  • Kontrolle der persönlichen Schutzausrüstung auf offensichtliche Mängel: Abnutzung, schadhafte Stellen (offene Nähte, Risse, etc.)

Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz ( PSAgA ) wird vor ihrer Benutzung genauestens in Augenschein genommen. Hierbei wird jeder Ausrüstungsgegenstand einzeln geprüft. Bei Auffanggurten werden Gurte, Nähte und Beschläge systematisch abgearbeitet. Verbindungsmittel sind ähnlich zu prüfen. Seile, Bänder und Bandfalldämpfer gleiten hierbei durch die Hände, werden gedreht und von allen Seiten gesichtet. Mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung sind auf die selbe Weise zu prüfen, wobei hier auch die Metallbeschläge und Fangvorrichtungen einer näheren Begutachtung unterzogen werden. Zudem sind alle mechanischen Funktionen auf ihre Leichtgängigkeit zu testen. Bei Höhensicherungsgeräten wird das Seil ausgezogen und auf ganzer Länge gesichtet. Ein kurzer Ruck am Seil sollte die Fliehkraftbremse auslösen. Ist das Verbindungsmittel in Ordnung, lässt man das Seil wieder langsam in das Gerät gleiten. Am Höhensicherungsgerät werden die Karabiner auf Funktion und das Gehäuse auf Risse oder Deformationen überprüft. Kletterseile, Umlenkrollen und Abseiler werden ebenfalls untersucht bevor sie in den Einsatz gehen. Dreibäume oder Davitarme werden aufgebaut und die Teile und Ausrüstung auf Vollständigkeit und auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin einer eingehenden Kontrolle unterzogen. Hier macht es Sinn alle Features wie adaptierte Höhensicherungsgeräte oder Seilwinden zu montieren und zu schauen ob die Funktion der Geräte gegeben ist. Auch offenbart sich beim Aufbau ob alle Bolzen und Verbindungsmittel vorhanden sind. Ein letzter Check wird der Schutzbekleidung wie Helm, Kletterhelm, Handschuhen und der Arbeitsbekleidung gewidmet. Bei allen Teilprüfungen ist jeweils darauf zu achten, dass die Prüfzeiten eingehalten wurden und die Dokumentation hierüber vorliegt. Eine gute gewissenhafte Vorbereitung kann vor Stürzen oder Verletzungen schützen.

Instandhaltung, Reinigung und Reparatur

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz sind nach Bedarf zu reinigen und zu pflegen. Reinigen mit warmen Wasser bis 30° C und Feinwaschmittel, im Schatten freihängend trocknen. Textilien und Kunststoffprodukte wie Auffanggurte oder Verbindungsmittel sollten nicht der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden. Zudem sollten gegebenenfalls die Mechanismen der Metallteile geölt werden.

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz dürfen bei ihrer Aufbewahrung keinen Einflüssen ausgesetzt werden, die ihren sicheren Zustand beeinträchtigen können.
Diese sind

  • Nicht in der Nähe von Heizungen trocknen
  • Nicht mit aggressiven Stoffen, z. B. Säuren, Laugen, Lötwasser, Ölen in Verbindung bringen.
  • Möglichst vor direkter Lichteinwirkung und UV-Strahlung schützen.

Überprüfungen – Check

  • Die persönliche Schutzausrüstung ist vor und nach der Verwendung auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.
  • Die persönliche Schutzausrüstung ist jährlich durch einen PSAgA-Sachkundigen zu überprüfen (Aufzeichnungspflicht).
Der Allgemeinzustand der persönlichen Schutzausrüstung ist zu prüfen auf
  • Vollständigkeit
  • Richtige Zusammenstellung
  • Alter
  • Vorhandene CE-Kennzeichnung
  • Herstellerdaten
  • ID-Nummer (Seriennummer, Chargennummer)
  • Verschmutzungen, Verfärbungen
  • Spuren von schädlichen chemischen oder thermischen Einflüssen
  • Manipulationsspuren

Der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal innerhalb von 12 Monaten, auf ihren einwandfreien Zustand durch eine befähigte Person prüfen zu lassen.

Über die Prüfungen sind Aufzeichnungen zu führen und aufzubewahren. Eine eindeutige Zuordnung des Prüfergebnisses zum geprüften Gegenstand über dessen gesamte Verwendungsdauer muss möglich sein.

Prüfung nach Beanspruchung

Durch Absturz beanspruchte persönliche Schutzausrüstung muss sofort der Benutzung entzogen werden und vor dem weiteren Gebrauch von einer befähigten Person überprüft werden.



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