Zur Verwendung für Kurzarm-Stromabnehmer 081101 und Langarm-Stromabnehmer 081102 für Überfahrt.
Zur Kompensation einer horizontalen Ablenkung von ± 15 mm und einer vertikalen Ablenkung von ± 8 mm.
Max. zulässige Überfahrtgeschwindigkeit: 60 m/min. Höhere Geschwindigkeiten auf Anfrage.
Zur Verwendung für Kurzarm-Stromabnehmer 081101 und Langarm-Stromabnehmer 081102 für Überfahrt.
Zur Kompensation einer horizontalen Ablenkung von ± 15 mm und einer vertikalen Ablenkung von ± 8 mm.
Max. zulässige Überfahrtgeschwindigkeit: 60 m/min. Höhere Geschwindigkeiten auf Anfrage.
End- und Überfahrkappen finden Einsatz als Abschluss und Berührungsschutz eines freien Schienenendes und ermöglichen die Überfahrt der Schleifkohle zwischen zwei getrennten Schienenabschnitten. Zu beachten ist hier, dass die Ausrichtung der sich gegenüberliegenden Kappen in einem kleinen Toleranzbereich erfolgt. Einflüsse wie Dehnung oder unterschiedliche Traglasten und damit verbundener Versatz sind hier mit zu berücksichtigen. Die Ausrichtung und Einstellung von Überfahrten wie Weichen, Hebern usw. ist deshalb im belasteten Zustand (Gehänge mit mittlerer und maximaler Zuladung) vorzunehmen. Ist zum Zeitpunkt der Installation der Schleifleitung die Einstellung mangels Gehänge nicht möglich, ist die Anlage erst nach Einstellung der Übergänge zu verwenden. Nichtbeachten kann zur Beschädigung von Kappen und Stromabnehmern führen. Ist konstruktiv das Setzen einer Weiche oder eines Hebers möglich, sind die Überprüfung und die Einstellwerte der Weiche im Wartungsdokument mit Prüfintervall aufzunehmen, um einen Ausfall des Schleifleitungssystems durch geänderte Verhältnisse an den Überfahrten zu vermeiden.