Gabelstapler, die im öffentlichen Verkehr unterwegs sind, müssen die Spitzen ihrer Gabelzinken bei Leerfahrten abdecken. Hierzu dienen Gabelzinkenschilder, die der StVZO §30c entsprechen.
Die Sicherung gegen Abrutschen ist auf eine Zinkenlänge von max. 1200 mm eingestellt. Im Falle einer Bestellung bitten wir um Angabe der Zinkenlänge, falls diese 1200 mm überschreiten.
Gabelstapler, die im öffentlichen Verkehr unterwegs sind, müssen die Spitzen ihrer Gabelzinken bei Leerfahrten abdecken. Hierzu dienen Gabelzinkenschilder, die der StVZO §30c entsprechen.
Die Sicherung gegen Abrutschen ist auf eine Zinkenlänge von max. 1200 mm eingestellt. Im Falle einer Bestellung bitten wir um Angabe der Zinkenlänge, falls diese 1200 mm überschreiten.