max. Arbeitshöhe | 2.72 m |
max. Tragkraft | 280 kg |
Werkstoff | Aluminium, Stahl |
Norm | EN 795 |
Gewicht ca. | 44.5 kg |
Artikel-Nr.: | SKY-JP-100-2 |
Bild | Typ | max. Arbeitshöhe | max. Tragkraft | Anschlagösen | System | Artikel-Nr. | Preis (zzgl. ges. MwSt.) |
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JACKPOD DAVIT JP-100-1 | 2.42 m | 280 kg | SKY-JP-100-1 | 5.956,50 € UVP | |||
JACKPOD DAVIT JP-100-2 | 2.72 m | 280 kg | SKY-JP-100-2 | 6.018,25 € UVP | |||
JACKPOD DAVIT JP-100-3 | 2.71 m | 280 kg | SKY-JP-100-3 | 6.498,00 € UVP | |||
JACKPOD DAVIT JP-100-4 | 3.01 m | 280 kg | SKY-JP-100-4 | 6.745,00 € UVP |
Flexible Absturzsicherung für Arbeiten auf engstem Raum ist
mit den Davitarm- und Dreibock-Systemen von SKYLOTEC jetzt
eine Kleinigkeit. Die portablen Systeme benötigen nur eine kleine
Arbeitsgrundfläche und sind dank des geringen Gewichtes und
Volumen leicht zu transportieren und lagern. Hochwertig
verarbeitetes Aluminium und verzinkter Stahl bieten hohe
Korrosionsbeständigkeit und Langlebigkeit.
Beide Systeme sind zertifiziert als Anschlagpunkte nach EN 795,
Klasse B mit einer max. Traglast von 280 kg (für bis zu zwei Personen
mit je 140 kg) und lassen sich mit Seilwinden und Höhensicherungsgeräten
kombinieren.
Umfragen und Analysen der BG bestätigen immer wieder, dass
durch Nachlässigkeiten in Unternehmen oder durch
unzureichende Gefährdungsbeurteilungen bei gefährlichen
Arbeiten Unfälle passieren. Dies trifft besonders häufig auf
„eng umschlossene Räume“ zu, weil alleine die Begrifflichkeit oft
nicht klar definiert werden kann. Weisungsbefugte sollten daher
in Fachseminaren geschult werden, um entsprechende
Beurteilungen durchführen zu können. Bei Arbeiten in engen
Räumen, wie bspw. in Behältern, Silos oder Tanks gibt es
unterschiedlichstes Gefährdungspotenzial. Hier ist der
Unternehmer verpflichtet, die geeigneten Vorkehrungen für die
Sicherheit der Mitarbeiter zu treffen.
„Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe
und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen
und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung
stehen.“
(Auszug aus der BGV A1: Grundsätze der Prävention, § 24 Allgemeine Pflichten des Unternehmers)