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Höhensicherungsgeräte

Höhensicherungsgeräte

Häufig kommt es vor, dass Arbeiten in schwindelerregender Höher oder tiefen Gruben vollzogen werden müssen. Für unterschiedlichste Einsatzbereiche gibt es Möglichkeiten vor einem tödlichen Fall zu schützen. Höhensicherungsgeräte bieten für eine große Anzahl von Gefahrenpunkten die perfekte Sicherheit.

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Die bei TOMANRO angebotenen Höhensicherungsgeräte (HSG) perfektionieren Ihre Absturzsicherung. Höhensicherungsgeräte werden an einem sicheren Anschlagpunkt und dem Auffanggurt befestigt. Eine Trommelfeder hält das Seil immer leicht gespannt, so dass der Fallweg möglichst kurz gehalten wird.

Vorteile Höhensicherungsgeräte

Bei einem Höhensicherungsgerät (HSG) nach DIN EN 360 wird das Seil immer auf Spannung gehalten. Ähnlich wie bei einer Hundeleine hält eine Trommel durch Federkraft das Seil / den Gurt permanent leicht gespannt. Kommt es zum Absturz, minimieren Höhensicherungsgeräte die Falltiefe.

Eine Fliehkraftbremse reagiert sofort beim Sturz. Die Bremse hat ein geschmiertes Bremspaket, was den Sturz sanft abfängt und die Person sicher auffängt. Einige Höhensicherungsgeräte haben keine geschmierte Bremse. Bei diesen sorgt ein Bandfalldämpfer für die sanfte Bremsung. Die auf den Körper einwirkenden Kräfte betragen somit nur noch maximal 6 kN.

Einsatz von Höhensicherungsgeräten

Höhensicherungsgeräte werden zur Sicherung gegen Absturz eingesetzt. Sie verfügen über ein Seil oder Band das im Innern federbeaufschlagt aufgewickelt wird. Die Feder hält das Seil immer gespannt. Hier liegt der Vorteil gegenüber herkömmlichen Verbindungsmittel. Durch den automatischen Zug am Seil kann sich kein Schlaffseil bilden. So erübrigen Höhensicherungsgeräte ein manuelles Einkürzen von Verbindungsmitteln.

Kommt es zu einem Sturz reagiert das Höhensicherungsgerät plötzlich und abrupt. Ähnlich wie bei einem Autosicherheitsgurt fällt die Bremse ein sobald das Seil ruckartig belastet wird. Die Fliehkraft, der im Innern rotierenden Sperrklinken, löst unverzüglich die Aktivität einer leicht gefetteten Scheibenbremse aus. Der freie Fall wird stetig und schonend gebremst. Die stürzende Person wird schon nach wenigen Zentimetern aufgefangen. Die Fallhöhen und damit verbundenen Verletzungsrisiken werden dezimiert und sind deutlich geringer als bei anderen Verbindungsmitteln.

Höhensicherungsgeräte nach DIN EN 360 sind die idealen Absturzsicherungen für Arbeiten in Höhen unterhalb von 5 Metern, wo Verbindungsmittel mit Bandfalldämpfer auf Grund der geringen Fallhöhe meist nur bedingt eingesetzt werden können.
Höhensicherungsgeräte werden in unterschiedlichen Auszugslängen, mit Gehäusen aus Stahl, Edelstahl, Aluminium oder Kunststoff, mit Verbindungsmitteln aus Band, Edelstahl- oder Stahldrahtseil, mit einer Vielzahl unterschiedlicher Karabiner und mit Optionen wie dem Sturzindikator, Wirbel oder einer Rettungskurbel angeboten.

Die meisten Höhensicherungsgeräte sind für den vertikalen und horizontalen Einsatz zugelassen. Der horizontale Einsatz birgt die Gefahr, dass das Seil beim Sturz über eine Kante gezogen wird. Für diesen Einsatz ist deshalb eine spezielle Zulassung erforderlich. Achten Sie bei horizontaler Nutzung darauf, dass das eingesetzte Gerät den Bestimmungen entspricht.

Höhensicherungsgeräte mit oder ohne Bandfalldämpfer

Es gibt sowohl Höhensicherungsgeräte mit oder ohne Bandfalldämpfer. Der Bandfalldämpfer nach DIN EN 355 übernimmt bei einem Absturz die Bremsung des freien Falls und beschränken die auf den Verunglückten einwirkenden Kräfte auf ein erträgliches Maß von max. 6 kN. Höhensicherungsgeräte ohne Bandfalldämpfer bewirken das Gleiche. Hier sorgt eine Scheibenbremse für die gewünschte Bremswirkung bei kürzerer Fallstrecke.

Bei Höhensicherungsgeräten mit Bandfalldämpfer hat das Höhensicherungsgerät keine integrierte Reibbremse. Im Falle eines Sturzes greifen hier die Sperrklinken und blockieren abrupt die Seiltrommel bzw. den Seilauszug. Die Bremsung übernimmt jetzt der Bandfalldämpfer, bei dem je nach Belastung die Verwebung aufreißt und das gefaltete Band frei gibt. Der Vorteil gegenüber herkömmlichen Verbindungsmitteln ist, dass der freie Fall durch das straffe Verbindungsmittel des Höhensicherungsgeräts kürzer ausfällt. Nachteilig gegenüber einem Höhensicherungsgerät wirkt sich der lange Bremsweg aus den der Bandfalldämpfer benötigt.

Höhensicherungsgeräte in Hubarbeitsbühnen

Zur Sicherung von Personen in fahrbaren Hubarbeitsbühnen wird nach DIN EN 280:2009-6 nur ein Rückhaltesystem vorgeschrieben. Dies würde Stürze aus dem Arbeitskorb verhindern bzw. gar nicht erst zulassen. Aus diesem Grund sieht die DIN EN 280:2009-6 lediglich einen Anschlagpunkt mit einer Tragfähigkeit von 3 kN pro Person vor. Tätigkeiten im Arbeitskorb erfordern aber eine gewisse Bewegungsfreiheit, die ein Rückhaltesystem einfach nicht bieten kann. So kam es dennoch zum Herausfallen und damit zum Sturz von Personen.

Ein Anschlagpunkt für das Auffanggen von Stürzen müsste nach DIN EN 795 eine Tragfähigkeit von mindestens 6 kN haben. Ein solcher Fangstoß durch beispielsweise herauskatapultierende Personen könnte aber die Standfestigkeit mancher Hubarbeitsbühne gefährden und zum Umstürzen bringen. Folglich sucht man nach einem Auffangsystem nach DIN EN 363, das die Person, bei peitschenartiger Bewegung des Hubarbeitsbühnenmastes im Korb zurück hält, aber auch im schlimmsten Fall einen Sturz auffangen kann. Der Fangstoß soll hierbei die 3 kN nicht übersteigen.

Um die Gefahren des Herausfallens einzuschränken darf die zulässige Gesamtlänge des Verbindungsmittels nur noch 1,8 m betragen. Auch muss das Verbindungsmittel beim Sturz, die Kantenbeanspruchung am Geländer, unbeschadet überstehen. Zudem wird ein zusätzlich integrierter Bandfalldämpfer favorisiert um die Kräfte des Fangstoßes auf ein Minimum zu reduzieren.

Prüfung von Höhensicherungsgeräten

Gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der Gebrauchsanleitung des Herstellers müssen alle Geräte mindestens einmal im Jahr einer Revision unterzogen werden. Die Geräte älterer Generation mussten hierfür noch ins Werk oder an eine vom Hersteller autorisierte Person oder Revisionsstelle eingeschickt werden. Mittlerer Weile wurden die Höhensicherungsgeräte vieler Hersteller technisch überarbeitet und dürfen nun auch von einem Sachverständigen nach DGUV Grundsatz 312-906 jährlich überprüft werden. Ein großer Vorteil für den Kunden, der das Gerät jetzt nicht mehr abhängen und einschicken muss. Oftmals musste dann für die Zeit der Revision ein Ersatzgerät vorrätig sein.

Die jährliche Revision durch den Sachkundigen ist im Wesentlichen eine Sicht- und Funktionsprüfung, bei der die Geräte und Seile auf Vollständigkeit, Mängel und allgemeinen Zustand untersucht werden. Indikatoren an den Karabinern oder Schaufensteranzeigen an den Geräten, signalisieren ob Abstürze stattgefunden haben. Ein Öffnen dieser Höhensicherungsgeräte ist nicht mehr von Nöten.

Andere Geräte, bei denen es sich der Hersteller vorbehält nur eigens ermächtigte eine Revision durchführen zu lassen, müssen nach wie vor eingeschickt werden.



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