Falldämpfer begrenzen den Fangstoß im Falle eines Absturzes auf einen medizinisch verträglichen Wert von max. 6,0kN. Der Abbau des Fangstoßes erfolgt durch Aufreissen des Bandfalldämpfers. Hierdurch verlängert sich die Gesamtlänge des Verbindungsmittels. Es ist daher immer auf die Gefahr des Aufschlagens auf tiefer gelegene Bauteile zu achten.
Falldämpfer begrenzen den Fangstoß im Falle eines Absturzes auf einen medizinisch verträglichen Wert von max. 6,0kN. Der Abbau des Fangstoßes erfolgt durch Aufreissen des Bandfalldämpfers. Hierdurch verlängert sich die Gesamtlänge des Verbindungsmittels. Es ist daher immer auf die Gefahr des Aufschlagens auf tiefer gelegene Bauteile zu achten.